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"Pre-Trial Discovery" und das deutsche Datenschutzrecht
Im US-Zivilprozess schließt sich an die Klageerhebung ein Sachverhalts- und Beweisermittlungsverfahren an, das als "Pre-Trial Discovery" bezeichnet wird. Die Prozessparteien können dabei umfangreiche Herausgabeansprüche auf Beweismittel geltend machen. Derartige Verfahren kennt das kontinentaleuropäische Recht nicht. Es kann insbesondere dann mit dem Datenschutzrecht in Konflikt geraten, wenn Deutsche Unternehmen vor US-Gerichten verklagt werden. In manchen Fällen reicht bereits die Zugehörigkeit zu ...

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